Demokratie sucht Dich! Werde im Juni Wahlhelferin oder Wahlhelfer!
Du bist Sinner/in, mindestens 18 Jahre alt und hast am Sonntag, 09. Juni 2024 ein paar Stunden Zeit für eine sinnvolle und interessante Tätigkeit?
Dann suchen wir genau Dich als Wahlhelfer/in für die Europawahl und die Direktwahlen des Landrats im Lahn-Dill-Kreis und des Bürgermeisters in Sinn.
Für den reibungslosen und ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl werden viele ehrenamtliche Kräfte benötigt. Die Berufung zum/zur Wahlhelfer/in ist eine ehrenamtliche Tätigkeit, die nur aus wichtigem Grund abgelehnt werden kann.
Ein Wahlvorstand besteht i. d. R. aus acht Personen:
• 1 Wahlvorsteher/in
• 1 stellvertretende/r Wahlvorsteher/in
• 1 Schriftführer/in
• 1 stellvertretende/r Schriftführer/in
• 4 Beisitzer/innen
Voraussetzungen für die Berufung
Alle wahlberechtigten Sinner/innen, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, können eine ehrenamtliche Tätigkeit im Wahlvorstand übernehmen.
Ablauf am Wahltag
Die Wahlzeit beginnt um 08.00 und endet um 18.00 Uhr. Üblicherweise arbeiten die Wahlvorstände - nach vorheriger Absprache - in Halbtagsschichten. Der Wahlvorstand muss während der Wahlhandlung immer mit mindestens drei Mitgliedern besetzt sein.
Zur Stimmauszählung ab 18.00 Uhr muss der Wahlvorstand wieder vollzählig versammelt sein. Wenn die Wahlhandlung endet, wird mit dem Auszählen der Stimmen nach einer vorgegebenen Reihenfolge begonnen.
Die Wahl und die Ergebnisfeststellung (Auszählung) sind öffentlich, d.h. jeder hat Zutritt zum Wahlraum, solange dies ohne Störung des Wahlgeschäftes möglich ist.
Zu den Aufgaben des Wahlvorstandes gehören:
- Prüfung der Wahlbenachrichtigungen
- Ausgabe der Stimmzettel an die Wähler/innen
- die Eintragung der Stimmabgabevermerke in das Wählerverzeichnis
- die Beaufsichtigung der Wahlkabinen und Wahlurnen
- Überwachung der Einhaltung der Wahlgrundsätze (frei, gleich, geheim, unmittelbar, allgemein)
- Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung im Wahlraum
- Auszählung der Stimmen
Vorbereitung/Schulung
Besondere Vorkenntnisse für die Mithilfe im Wahlvorstand sind nicht erforderlich. Sie erhalten alle notwendigen Informationen und haben die Möglichkeit vorher an einer Schulung teilzunehmen. Der Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Wahlhelferentschädigung
Als kleines finanzielles Dankeschön erhält jeder Helfer/in ein Erfrischungsgeld von 30,00 Euro.
Besonderheit im Jahr 2024
Da es bei den Direktwahlen von Landrat und Bürgermeister zu einer Stichwahl kommen kann, die auf den 30. Juni festgelegt wurde, erfolgt die Einberufung zum Wahlhelfer grundsätzlich für beide Termine. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihren Planungen.
Noch Fragen?
Gerne anrufen: 02772/ 5007-28 oder -38.
Sie wollen Wahlhelfer/in werden?
Dann schicken Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Namen, Anschrift, Geburtsdatum und allgemeinen Kontaktdaten an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.