Wasserzählerwechsel wegen Ablauf der Eichzeit
Wasserzählerwechsel nach Ablauf der Eichzeit
Sehr geehrter Abnehmer,
aufgrund dem deutschen Eichgesetz wird Ihr Wasserzähler routinemässig alle 6 Jahre gewechselt. Der Ausbau des alten Wasserzählers und der Einbau des neuen Wasserzählers ist für unsere Kunden mit keinen Kosten verbunden.
Damit der Wasserzählerwechsel zügig erfolgen kann, bitten wir Sie Ihren Wasserzähler jederzeit zugänglich zu halten. Dies ist auch insbesondere bei Schäden in der Wasserverbrauchsanlage sehr wichtig, da sich im Bereich des Wasserzählers die Absperreinrichtungen für die Wasserverbrauchsanlage befinden. Diese sollten ebenfalls, auch in Ihrem eigenen Interesse, jederzeit ungehindert zugänglich sein.
Achten Sie bitte auch in Ihrem eigenen Interesse auf folgendes:
- Veranlassen Sie, dass eine von Ihnen berechtigte Person bei dem Zählerwechsel anwesend ist, sofern Sie verhindert sein sollten.
- Vergewissern Sie (die berechtigte Person) sich, dass der abgelesene Zählerstand richtig ist und bestätigen Sie durch eine Unterschrift auf dem Wasserzählerwechselbeleg.
- Kontrollieren Sie nach Einbau des Wasserzählers mehrfach (im Abstand von einigen Tagen) die Dichtheit der Verschraubungen und der Ventile (Sichtkontrolle).
Die oben genannten Punkte diesen Ihrer und unserer Sicherheit, da es bei Schäden an Ihrer Wasserverbrauchsanlage wichtig ist schnell die Wasserversorgung an dem Wasserzähler ohne Schwierigkeiten abstellen zu können.
Für kurzzeitige Einschränkungen der Wasserversorgung, die im Zusammenhang mit dem Zählerwechsel stehen, bitten wir um Ihr Verständnis.
Ihre
Gemeindewerke Sinn