Bauleitplanung der Gemeinde Sinn - Bebauungsplan „Aufm Beul“
Zur Sicherung der Ausstattung für den Brand- und Katastrophenschutz ist der Neubau eines Feuerwehrhauses für den neuen Schutzbereich 2 der Gemeinde Sinn erforderlich geworden.
Die für den Neubau nach einer Untersuchung von alternativen Standorten ausgewählte Fläche liegt zwischen den Ortsteilen Fleisbach und Edingen im planungsrechtlichen Außenbereich. Zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen sind die Aufstellung eines Bebauungsplanes und eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 08.11.2022 den Beschluss für die Aufstellung des Bebauungsplans „Aufm Beul“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (§ 3 Abs. 1 BauGB) wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes (Plankarte mit Begründung) in der Zeit von Donnerstag, 11.05.2023 bis Freitag, 16.06.2023 während der allgemeinen Dienststunden im Bauamt der Gemeindeverwaltung, Rathaus Jordanstraße 2 in 35764 Sinn, öffentlich ausgelegt. Während der Auslegung wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben.
Die Vorbereitung und Durchführung der gesetzlichen Beteiligungsschritte wurde einem privaten Planungsbüro (Einschaltung eines Dritten gemäß § 4b Baugesetzbuch) übertragen. Die Planunterlagen sind in das Internet eingestellt und können über die Homepage der Gemeinde Sinn hier eingesehen und heruntergeladen werden.
Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB sind die Planunterlagen auf dem zentralen Internetportal des Landes unter https://bauleitplanung.hessen.de eingestellt und können dort eingesehen und heruntergeladen werden.
Die Planunterlagen sind auch auf der Homepage des mit der Planbearbeitung beauftragten Büros eingestellt und können auch dort eingesehen werden. Bitte folgen Sie dem Pfad www.kubus-group.com->Stadtplanung->Aktuelle Beteiligungsverfahren