Demokratie sucht Dich! Werde Wahlhelferin oder Wahlhelfer
Du bist Sinner/in, mindestens 18 Jahre alt und hast am Sonntag, 14. März 2021 ein paar Stunden Zeit für eine sinnvolle und interessante Tätigkeit?
Dann suchen wir genau Dich als Wahlhelfer/in zur Kommunalwahl.
Für den reibungslosen und ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl werden viele ehrenamtliche Kräfte benötigt. Die Berufung zum/zur Wahlhelfer/in ist eine ehrenamtliche Tätigkeit, die nur aus wichtigem Grund abgelehnt werden kann.
Pandemiebedingt sind wir angehalten nur Personen einzusetzen, die keiner Risikogruppe angehören. Dem Schutz der Gesundheit der Wahlorgane und Wahlhelfer wird höchste Priorität eingeräumt. Aus diesem Grund werden in den Wahllokalen auch die gängigen Hygienekonzepte umgesetzt.
Ein Wahlvorstand besteht i. d. R. aus acht Wahlhelfern/Wahlhelferinnen:
• 1 Wahlvorsteher/in
• 1 stellvertretende/r Wahlvorsteher/in
• 1 Schriftführer/in
• 1 stellvertretende/r Schriftführer/in
• 4 Beisitzer/innen
Voraussetzungen für die Berufung:
Jede/r wahlberechtigte Bürger/in, die/der am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist, kann eine ehrenamtliche Tätigkeit im Wahlvorstand übernehmen.
Ablauf am Wahltag:
Die Stimmabgabe beginnt um 08.00 und endet um 18.00 Uhr. Üblicherweise arbeiten die Wahlvorstände - nach vorheriger Absprache - in Halbtagsschichten. Der Wahlvorstand muss während der Wahlhandlung immer mit mindestens drei Mitgliedern besetzt sein.
Zur Stimmauszählung ab 18.00 Uhr muss der Wahlvorstand wieder vollzählig versammelt sein. Wenn die Wahlhandlung endet, wird mit dem Auszählen der Stimmen begonnen.
Die Wahl und die Ergebnisfeststellung (Auszählung) sind öffentlich, d. h. jeder hat Zutritt zum Wahlraum, solange dies ohne Störung des Wahlgeschäftes möglich ist.
Zu den Aufgaben des Wahlvorstandes gehören u. a.:
• Prüfung der Wahlbenachrichtigungen
• Ausgabe der Stimmzettel an die Wähler/innen
• die Eintragung der Stimmabgabevermerke in das Wählerverzeichnis
• die Beaufsichtigung der Wahlkabinen und Wahlurnen
• Überwachung der Einhaltung der Wahlgrundsätze (frei, gleich, geheim, unmittelbar, allgemein)
• Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung im Wahlraum
• Auszählung der Stimmen
• Umsetzung des coronabedingten Hygienekonzepts
Vorbereitung/Schulung:
Besondere Vorkenntnisse für die Mithilfe im Wahlvorstand sind nicht erforderlich. Sie erhalten alle notwendigen Informationen und haben die Möglichkeit vorher an einer Schulung teilzunehmen. Der Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Wahlhelferentschädigung:
Als kleines finanzielles Dankeschön erhält jeder Helfer/in ein Erfrischungsgeld von 30,00 Euro.
Noch Fragen?
Einfach anrufen: 02772/ 5007-28 oder -38.
Sie wollen Wahlhelfer/in werden?
Dann schicken Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Namen, Anschrift, Geburtsdatum und allgemeinen Kontaktdaten an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.