Blei im Trinkwasser
Artikel "Bleierne Schwere" in der Zeitschrift "Test" vom September 2004
In der Zeitschrift "Test" der Stiftung Warentest ist in der Septemberausgabe 2004 ein Artikel unter dem Titel "Bleierne Schwere" über Bleibelastungen im Trinkwasser erschienen.
In dem Artikel wurden die Ergebnisse von Trinkwasserproben, die über einen Zeitraum von 10 Jahren genommen wurden, in Form einer Deutschlandkarte dargestellt. Die untersuchten Trinkwasserproben wurden aufgrund von Verdachtsfällen oder Auffälligkeiten aus Stagnationswasser entnommen.
Schon im September 1996 und im Jahr 2001 veröffentlichte die Stiftung Warentest Berichte zu Thema Blei im Trinkwasser, in denen Teile derselben Untersuchungsergebnisse verwertet wurden. Die im Artikel von 1996 verwerteten Proben wurden, wie auch die Artikel von 2001 und die jetzt veröffentlichten Proben, vor allem dort genommen, wo die Verbraucher einen hohen Bleigehalt im Trinkwasser vermuteten. Alle diese Proben waren und sind nicht repräsentativ für das Trinkwasser in Deutschland, wie auch von der Stiftung Warentest selbst bestätigt wird.
Wir können hierzu folgendes feststellen:
Menschen und vor allem Kleinkinder können durch Bleiaufnahme dauerhaft gesundheitlich geschädigt werden. Dabei ist weniger die einzelne hohe Bleikonzentration gefährlich, als vielmehr die kontinuierliche Aufnahme von geringen Bleikonzentrationen. Blei gehört deshalb nicht in das Trinkwasser; es ist eine vermeidbare Belastung. Bleirohre sollten aus diesem Grunde ausgewechselt werden.
Die Grenzwerte für Blei im Trinkwasser wurden in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich verschärft. Die EU-Trinkwasserrichtlinie von 1998 hat den Grenzwert für Blei von jetzt 25 µg/l auf 10 µg/l mit einer Übergangszeit von 15 Jahren festgelegt. Diese Verschärfung der Grenzwerte hat zur Folge, daß Installationen mit Bleirohren erneuert werden müssen.
Bleibelastungen im Trinkwasser sind nur in einigen Gebieten Deutschlands, und auch dort nicht flächendeckend, ein Problem. Die Ursachen der Bleibelastungen liegen vor allem in Hausinstallationen mit Bleirohren, die in den betroffenen Gebieten in Häusern zu finden sind, die bis zum zweiten Weltkrieg, in einzelnen Fällen bis in die sechziger Jahre hinein, gebaut wurden. Hier ist der Hauseigentümer in der Pflicht, die Gefährdungsanalyse durchzuführen und die Hausinstallation zu erneuern.
Auch alte Hausanschlußleitungen aus Blei, die von der Versorgungsleitung unter der Straße bis ins Haus führen, können zur Bleibelastung beitragen. Dem großen finanziellen und technischen Aufwand zur Auswechslung der Bleiinstallationen haben auch die EU und der deutsche Gesetzgeber Rechnung getragen, in dem sie eine Übergangsregelung bei der Grenzwertsetzung von jetzt gültigen 25 µg/l Blei bis zu 10 µg/l im Jahr 2013 erlassen haben.
Für den Versorgungsbereich der Gemeindewerke Sinn sind alle bekannten Bleihausanschlußleitungen zwischenzeitlich ausgetauscht worden.
Der Austausch von Bleileitungen in der Hausinstallation ist Pflicht und Aufgabe des jeweiligen Hauseigentümers.
Die Untersuchungen der Stiftung Warentest wurde an so genannten Stagnationswasser durchgeführt, das per se schon höhere Konzentrationen an im Trinkwasser unerwünschten Stoffen enthalten kann. Stagnationswasser ist Trinkwasser, das über einen längeren Zeitraum, z.B. über Nacht, in den Rohrleitungen gestanden hat. Durch diese langen Verweilzeiten kann Blei aus dem Rohr in Lösung gehen und zu einer erhöhten Bleikonzentration im Trinkwasser führen.
Der Verbraucher kann eine Erniedrigung der Bleikonzentration um bis zu zwei Zehnerpotenzen gegenüber dem Stagnationswasser erreichen, indem er das so genannte Stagnationswasser abfließen läßt bzw. für andere Zwecke nutzt, bis gleichmäßig kühles Wasser aus der Entnahmearmatur austritt, das dann zur Zubereitung von Speisen genutzt werden kann.
Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Gemeindewerke Sinn